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Bemerkungen

liefer- und geschäftsbedingungen

TopGeltungsbereich

1. Nachfolgende Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht individuelle Abmachungen getroffen wurden. Wer eine Abweichung geltend macht, ist hierfür beweispflichtig. Als Bildmaterial gelten Fotografien und Bilddaten, Dias, Karikaturen, Infografiken, Zeichungen, Filme und alle andere Formen von (bewegten) Bildern unabhängig vom Bildträger (Foto- und Normalpapier, Zelluloid, elektronische Datenträger, etc.)

TopAllgemeines

2. Die Zusendung von Bildmaterial und digitalen Daten zur Ansicht und Auswahl erfolgt auf Rechnung des Bestellers und enthält noch keine Zustimmung zur Veröffentlichung, Bearbeitung oder anderweitige Nutzung. Die Nutzung des Bildes bedarf der ausdrücklichen Freigabe durch bab.ch GmbH.

3. Alle Bilder und digitalen Daten werden ausschliesslich leihweise zur Verfügung gestellt und dürfen nur zum vereinbarten Zweck genutzt werden. Nach der Nutzung senden Sie uns bitte ein Belegsexemplar, vorzugsweise als PDF.

4. Zugestelltes Bild-, Text- und Filmmaterial gilt als vereinbarungsgemäss akzeptiert, sofern der Besteller nicht innert 3 Arbeitstagen bei uns widerspricht.

TopNutzung/Honorierung

5. Jede Art der Reproduktion bedarf der Zustimmung der bab.ch GmbH. Dies gilt insbesondere für das Scannen, die Bearbeitung, Archivierung und elektronische Speicherung und andere Arten der Aufbewahrung. Mit Ausnahme des vereinbarten Zwecks bleiben sämtliche Rechte (Urhebernutzungsrecht, andere Immaterialgüterrechte, Eigentum) bei der bab.ch GmbH, resp. deren Fotografen und Partner.

6. Jede Verwendung des Bild- und Filmmaterials ist honorierungspflichtig. Dies gilt auch für die Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, Fotografien sowie für Layout- und Präsentationszwecke. Das Abzeichnungsrecht entspricht dem vollen Honorar. Die Honorierungspflicht gilt auch, wenn aus dem Material durch grafische oder elektronische Bearbeitung ein neues Werk entstanden ist. Dies gilt ebenfalls für die Reproduktion von autorisiert auf Datenbanken oder auf anderen numerischen Datenträgern gespeichertem Material.

7. Die Bild-/Text-/Filmnutzung bedarf einer ausdrücklichen Freigabeerklärung durch die bab.ch GmbH nach vorheriger Vereinbarung über Verwendungszweck, Auflagenhöhe, Verbreitungsgebiet und die daraus resultierenden Honorare. Die Freigabe bedarf der Schriftform, sie wird durch Rechnungsstellung seitens der bab.ch GmbH ersetzt. Die Übertragung ist bedingt durch eine vollständige Bezahlung des vereinbarten Honorars. Erfolgt keine Honorarvereinbarung, wird die Nutzung ensprechend den marktüblichen Vergütungen berechnet, welche von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -Archive (SAB) ermittelt werden.

Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist die Agentur berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto. Die durch die Freigabeerklärung eingeräumten Rechte und damit die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den vereinbarten Zweck, Umfang, Verbreitung und Dauer. Jede weitere Nutzung oder sonstige Ausweitung der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

8. Die Nutzungshonorare richten sich nach Art der Verwendung, Abbildungsformat, Auflage, Verbreitung und Dauer. Für bestimmte Motive, z. B. historische Motive und Kunstmotive können Zuschläge bzw. Mindesthonorare anfallen.

9. Wird ein durch das überlassene Bild-/Text- und Filmmaterial geschaffenes Medium in einem neuen Medium, insbesondere für Werbezwecke, abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Bild-/Text- und Filmmaterial erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild/Text/Film im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Der Besteller hat in diesem Fall die bab.ch GmbH vorab zu informieren.

10. Exklusivrechte und Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen zuvor zu vereinbarenden Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.

11. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bild-/Text- Filmmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die bab.ch GmbH berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.

12. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

13. Bei der Übertragung bzw. Speicherung von High Resolution Bilddaten wird mindestens ein Honorar für Layoutzwecke fällig, sofern keine Nutzungsmeldung innerhalb von 2 Monaten oder eine gesonderte Vereinbarung vorliegt. Weitere Forderungen bleiben hierbei ausdrücklich vorbehalten.

14. Bild-/Text und Filmrecherchen sind kostenlos, sofern im Vornherein nichts anderes vereinbart wurde. (Sehr aufwändige Auswahlen sind kostenpflichtig.)

15. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

16. Eine Weitergabe an Dritte oder unberechtigte Reproduktion des Bild-/Text- und Filmmaterials durch den Besteller ohne Zustimmung der bab.ch GmbH ist nicht gestattet, auch nicht für Lizenzausgaben. Bei unberechtigter Reproduktion oder Weitergabe an einen Dritten ist zusätzlich zum Honorar ein Zuschlag von CHF 1000.– geschuldet.

TopPersönlichkeitsrechte / Haftung

17. Obwohl die bab.ch GmbH jede Bestellung mit grösstmöglicher Sorgfalt bearbeitet, können wir keine Haftung übernehmen für Ausfälle, Schäden oder Verluste, die durch unterbliebene Bild-/Text-/Filmlieferungen, Mängel im Material insbesondere im Diafilmmaterial oder in der Eignung elektronischer Daten, fehlerhafte Beschreibung oder eventuell mitgelieferter Programme entstehen. Sobald bab.ch GmbH weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, ist daher insoweit jegliche Haftung ausgeschlossen.

18. Bei Personenbildnissen ist der Besteller verpflichtet, vor der Nutzung die Zustimmung der abgebildeten Personen einzuholen.
Bildnisse von Personen des öffentlichen Lebens oder bekannte Sportler, Künstler, usw. dürfen nicht in einer Tendenz verwendet werden, die eine Beziehung zu einem bestimmten Produkt herstellt oder textliche oder tendenzielle Verfremdungen beinhaltet. Für die Einholung notwendiger Genehmigungen ist der Besteller verantwortlich.
Die bab.ch GmbH haftet in keinem Fall für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen. Kommt es aufgrund einer nie eingeholten Zustimmung zu Schadenersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Besteller die Agentur von dessen Schadenersatzansprüchen freizustellen. Soweit Bilder mit dem Vermerk “model released” versehen sind, hat der Fotograf die Zustimmung zur Nutzung eingeholt. Werbliche Verwendungen von Kunstbildern bedürfen der vorherigen Zustimmung des Urhebers bzw. deren Verwalter. Architekturbilder bedürfen bei werblicher Verwendung ebenfalls der Zustimmung der Rechteverwalter bzw. des Architekten.

19. Die bab.ch GmbH haftet auch in keinem anderen Fall für die Verletzung von immateriellen oder materiellen Rechten Dritter durch die Publikation eines Bildes , Textes oder Filmes.

20. Einschränkungen der Nutzung, welche die bab.ch GmbH dem Besteller mitteilt, sind einzuhalten. Für deren Verletzung haftet der Besteller.

21. Die sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung von Bild/Text/Filmmaterial ist verboten und machen den Verwender schadenersatzpflichtig. Die Bildbearbeitung ist nur im Rahmen der üblichen Aufbereitung zulässig.

22. Nach Annahme der Sendung haftet der Empfänger für Verlust, Beschädigung oder verspätete Rückgabe von analogem Material.
Der Besteller trägt das Risiko bei Beschädigung und Verlust für die Rücksendung unabhängig vom Verschulden Dritter (einschliesslich Post, Kurierdienste).

23. Bei Verlust oder Beschädigung von analogem Bildmaterial werden für Originale mindestens CHF 1000.– in Rechnung gestellt, sofern durch bab.ch GmbH kein grösserer Schaden nachgewiesen werden kann.

24. Bei Bestellung und Rechnungsstellung an einen Dritten haftet der Besteller für die Forderung der bab.ch GmbH solidarisch.

25. Quellennachweis: Ohne andere Vereinbarung ist jede Publikation mit einem Urheber- und Agenturnachweis zu versehen.

TopGerichtsstand, Anwendbares Recht

26. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Baden

27. Auch bei Lieferungen ins Ausland gelangt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.


Die Nutzung der Datenbank www.bab.ch der bab.ch GmbH sowie die Übermittlung von digitalen Daten, die diese Nutzung ermöglichen, gelten zusätzlich folgende Sonderbedingungen. Die gleichen Bedingungen gelten auch für die Datenbanken www.stockfood.ch und www.living4media.ch:

28. Die bab.ch GmbH ermöglicht dem Kunden den Zugang zur Online Datenbank in Form einer Freischaltung. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Freischaltung seitens der bab.ch GmbH besteht nicht. Die eventuell benötigte Gegenstellen-Software (z. B. my-picturemaxx) hat sich der Kunde zu beschaffen.

29. Der Zugang zu den Datenbanken unserer Webseiten ist nur mit einem gültigen Usernamen und einem Passwort möglich. Diese sind von der Agentur und dem Kunden vertraulich zu behandeln. Sollten die Zugangsdaten durch Verschulden des Kunden missbraucht werden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden.

30. Der Kunde kann unsere Online-Datenbanken nutzen, um in den dort gespeicherten Datenbeständen online nach Fotos und Filmen zu recherchieren und diese als Vorschau oder als Feindaten zu übertragen.

31. Der Kunde hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit unserer Datenbanken. Es bleibt der bab.ch GmbH jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten, sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.

32. Die Recherche und die Übertragung der Vorschaubilder/Vorschauclips ist für den Kunden kostenfrei. Wenn nicht anders vereinbart, werden für die Übertragung der Feindaten (Hi-Res Daten) Downloadkosten verrechnet.

33. Für digitale Datenlieferungen und -übermittlungen werden Bearbeitungskosten und Versand- bzw. Übermittlungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben, falls nicht anders vereinbart. Ebenso berechnen wir für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs- bzw. Informationskosten, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Mit der Bezahlung dieser Gebühr erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.

34. Digitale Bilddaten müssen spätestens nach 4 Wochen nach dem Gebrauch gelöscht werden. Die Genehmigung zu einer Fristüberschreitung muss im Einzelfall vereinbart werden.

35. Für die Nutzung der übertragenen Bilder, Texte und Filme werden gesonderte Nutzungshonorare entsprechend der zum Zeitpunkt der Nutzung aktuellen Richtpreisliste der Schweizerischen Bildagenturen und -archive (SAB) berechnet. Bereits bestehende Honorar-Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit. Für nichtverwendete High-Res Daten werden Layoutkosten berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

36. Eine Nutzungsgenehmigung ist in jedem Einzelfall gesondert einzuholen. Pauschale Vereinbarungen bezüglich einzelner Publikationen sind grundsätzlich möglich und benötigen die Schriftform.

37. Eine Abspeicherung der übertragenen Daten durch den Kunden, die über die Dauer der aktuellen Nutzung hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die bab.ch GmbH gestattet.

38. Speziell im Auftrag eines Kunden gefertigte Scans werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.

Die AGBs als PDF zum Downloaden gibts hier.